Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Die Umschreibung muss bis spätestens zwei Jahre nach Austritt, z. B. aus der Bundeswehr, erfolgen. Der Antrag muss persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- Bundeswehrführerschein, (oder Bescheinigung) bzw. Dienstführerschein sowie Dienstausweis
- bereits vorhandener ziviler Führerschein
Gebühr: 43,90 €
Antragsunterlagen
Entsprechende Antragsunterlagen können Sie in unserem Formularcenter finden: Zulassung (hassberge.de)