Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) und Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)
Seit Mai 2021 wird der neue Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt und dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) gemeldet.
Informationen hierzu finden Sie in dem folgenden Artikel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
BMVI - Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
Gebühren: 32,50 €
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- bisheriger Führerschein
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Unterschriftenvordruck
- siehe Formularcenter Scannvorlage Unterschrift_einfach.pdf (hassberge.de)
- Nachweis über die abgeschlossene Grundqualifikation (Prüfung bei IHK; nur bei der erstmaligen Eintragung der Schlüsselzahl 95 / FQN notwendig)
- Nachweise über die Teilnahme an insgesamt 35 Weiterbildungsstunden nach BKrFQG im Original (bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre)
Antragsunterlagen
Entsprechende Antragsunterlagen können Sie in unserem Formularcenter finden: Zulassung (hassberge.de)