Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Es gibt für junge Fahranfänger die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Anforderungen an Begleitpersonen
- namentlich benannt sein
- das 30. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrererlaubnis Klasse B sein
- und dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben
Häufig gestellte Fragen werden hier beantwortet:
BMVI - Fahranfänger/innen und „Begleitetes Fahren ab 17“
Neben dem Antrag mit den allgemeinen Dokumenten, siehe Erwerb /Erweiterung eines Führerscheins ist eine Erklärung der Begleitpersonen erforderlich. Es ist möglich, mehrere Begleiter eintragen zu lassen.
Gebühr: mit Probezeit 47,30 € und zusätzlich pro Begleiter: 11 €
Antragsunterlagen
Entsprechende Antragsunterlagen können Sie in unserem Formularcenter finden: Zulassung (hassberge.de)