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Bildung und Teilhabe (BuT)

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Inanspruchnahme von Angeboten in Schule und Freizeit.

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe:

 

Anspruch besteht, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Kinderzuschlag
  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Asylbewerber-Leistungen oder
  • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

 

Schülerinnen und Schüler erhalten die Bedarfe für Bildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten dagegen alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Sie möchten einen Antrag stellen?

Ansprechpersonen

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen: A - F

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Gößmann


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-642

Telefax:

09521 27-170

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen: O - Z

Ihr Ansprechpartner

Herr Biermann


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-641

Telefax:

09521 27-170

Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen: G - N

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Hofmockel


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-267

Telefax:

09521 27-170

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