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Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeuges auf Wunsch

Diese Unterlagen sind für eine Umkennzeichnung auf Wunsch erforderlich: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung 
  • Kennzeichen: Das/Die Kennzeichen ist/sind vorzulegen.

Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust/Diebstahl

Diese Unterlagen sind für eine Umkennzeichnung bei Verlust/Diebstahl erforderlich: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Wenn nur ein Kennzeichen in Verlust geraten ist, ist das verbliebene Kennzeichen vorzulegen. 
  • Bestätigung der Verlustanzeige von der Polizei. Wenn der Verlust/Diebstahl im Ausland stattfand, wird von der deutschen Polizei ebenfalls eine Anzeige benötigt 
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. 
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug 
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung 
  • Verlusterklärung des Fahrzeughalters oder Eigentümers.

Download: Verlusterklärung

 

Gebühren: zwischen 27,50 € bis 40,80 €

Zahlungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!

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